Clubkollektiv Stuttgart: Keine Bespielung des Kleinen Schlossplatz möglich

Ende April hat das Clubkollektiv Stuttgart über die Bemühungen hinsichtlich der Bespielung von Freiflächen in und um Stuttgart informiert. An der damals geschilderten Ausgangslage hat sich seither leider nichts geändert, die Betriebe sind mehrheitlich immer noch von Betriebsverboten betroffen. Zwar wurden in der aktuellen Coronaverordnung erstmalig Clubs berücksichtigt, die Regelung bei Inzidenzstufe 1 die Betriebe mit einer Person pro angefangene 10qm bespielen zu dürfen, gleicht jedoch einem andauernden Betriebsverbot – es ist kein
Club in ganz Baden-Württemberg bekannt, der diese Option nutzt.

Um Alternativen zu bieten wurde das Thema Freiflächen stetig von der Szene vorangetrieben. An dieser Stelle gilt es dem Clubkollektiv, sich bei der Wirtschaftsförderung zu bedanken, die personell unterstützt und das Vorhaben entscheidend weitergebracht hat.

Nachdem wir Ende April zwei Flächen in die Auswahl genommen hatten, den Kleinen Schlossplatz als innerstädtische Fläche sowie das Eiermann Areal in Vaihingen als Fläche ausserhalb, teilt das Clibkollektiv heute mitteilen, dass aus unterschiedlichen Gründen, die im Folgenden erläutert werden, das Engagement am Kleinen Schlossplatz nicht weiter verfolgen, sondern nun intensiv auf das Eiermann Areal konzentrieren wird.

Hintergrund:

Im Zuge des Genehmigungsprozess hat das Lärmschutzgutachten gezeigt, dass eine Bespielung, mit regelmäßigen Konzerten die anliegenden Betriebe und Anwohner über die rechtlichen Werte hinaus belasten würde. Unter anderem deshalb wurde das Konzept von ursprünglich angedachten drei Monaten auf vorläufig vier Wochen und schließlich drei Tage reduziert. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre mit einer weiteren Planungszeit von zwei bis drei Wochen zu rechnen, um den Vorgaben des Amtes für Umweltschutz gerecht zu werden.

Im Laufe der vergangenen Monate hat sich die Sicherheitslage in der Innenstadt und besonders um den Kleinen Schlossplatz intensiviert. Eine sichere und verantwortungsvolle Bespielung ist für uns daher nur unter erhöhtem Einbezug von Sicherheitspersonal denkbar. Angesichts der möglichen Dauer der Bespielung stehen die anfallenden Kosten nicht mehr in einem akzeptablen Verhältnis.

Als letzter Punkt ist die verbleibende Zeit ab Erteilung der Genehmigung ein gutes und schlüssiges Programm auf zwei Flächen auf die Beine zu stellen zu kurz. Das Clubkollektiv bedauert es es sehr, keine Bespielung einer Fläche in der Innenstadt mit den vorgenannten Hürden umsetzen
zu können. Auch für uns ware es erstrebenswert gewesen, an einem zentralen Ort den Betrieben eine Präsentationsmöglichkeit zu geben.