Gutscheinrückabwicklung bei Eventim – so gehts

Aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht der Bundesregierung, haben viele unserer Kund*innen bei der Rückgabe Ihrer Tickets einen Gutschein in Höhe des Kartenwerts für Veranstaltungen erhalten. Die verschiedenen Einlösungs- und Auszahlungsmöglichkeiten bei CTS/Eventim (blaues Ticket) sind wie folgt:
1. Der Gutschein ist drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und kann für alle Veranstaltungen des Veranstalters eingelöst werden
2. Ab dem 01.01.2022 kann man sich den Gutschein auszahlen lassen. Dazu muss man unter dem folgenden Link bei CTS/Eventim die Rückzahlung beantragen. Bitte beachtet, dass das Rückabwicklungsformular für die Gutscheine unter dem Link erst ab dem 01.01.2022 freigeschalten ist. https://www.eventim.de/campaign/veranstaltergutschein
Der Veranstalter, also zum Beispiel die SKS Michael Russ GmbH gibt im nächsten Schritt die Auszahlung frei und überweist Euch das Geld auf das von angegebene Konto. Bitte sendet nicht unaufgefordert Tickets oder Gutscheincodes an die Veranstalter. Die Regelungen bei anderen Ticketsystemen sind ähnlich aber im Einzefall immer dort zu erfragen wo das Ticket gekauft wurde.
Wir freuen uns alle auf ein tolles Konzertjahr 2022