INFORMATIONEN ZUR AUSZAHLUNG VON CORONA-VERANSTALTUNGSGUTSCHEINEN

Da uns sehr viele Anfragen bezüglich der seit 1. Januar möglichen Auszahlung von Corona-Veranstaltergutscheinen erreichen, kommen hier ein paar Infos dazu:
 
Grundsätzlich sind diese Gutscheine drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und somit auch weiterhin für alle kommenden Veranstaltungen des jeweiligen Veranstalters beim entsprechenden Ticketanbieter einlösbar.
 
Seit dem 1. Januar können die Gutscheine auf Wunsch auch ausbezahlt werden. Die Rückabwicklung erfolgt dort, wo die Gutscheine ausgestellt wurden.
 
D.h. im Einzelnen:
Handelt es sich um Eventim-Gutscheine, so kann die Auszahlung über folgenden Link beantragt werden: https://www.eventim.de/help/promoter-voucher-redemption/
Wurden die Gutscheine von Easy Ticket ausgestellt und zugemailt, so wendet man sich per E-Mail (mit Angabe des vollständigen Namens, der IBAN und der Gutscheinnummer) direkt dorthin: info@easyticket.de
Handelt es sich um Reservix-Gutscheine, so gibt es hier ein Onlineformular für die Auszahlungsbeantragung: https://ticketmagazin.reservix.de/covid19gutschein
Nur wenn die Gutscheine direkt vvon uns kamen (in diesem Fall handelt es sich auch um Easy Ticket-Gutscheine), wendet man sich mit den Gutscheinnummern und der IBAN auch wieder direkt an uns: info@stuttgart-live.de